Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote. Angebote erfolgen freibleibend. Verträge kommen erst dadurch zustande, dass die Aufträge des Kunden von uns schriftlich bestätigt
werden. Soweit abweichende Bedingungen in den Gegenbestätigungen der Käufer enthalten sind, sind dieselben unwirksam, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Die Annahme aller Aufträge erfolgt
unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Als Lieferungsunmöglichkeit gelten u.a. Eingreifen der Behörden, Strom- und Kohlenmangel, Bahnsperre, Streiks, Mängel an Roh- oder Hilfsstoffen, höhere
Gewalt usw. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder wegen Nichtlieferung nicht zu.
2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an unseren Waren vor. Unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware darf weder verpfändet noch anders als im regulären Geschäftsgang veräußert werden. Bei Veräußerungen gehen die aus dem Weiterverkauf herrührenden Kaufpreisforderungen kraft im voraus
erklärter Abtretung auf uns über. Wir sind jederzeit berechtigt, Auskunft über die hiernach erfolgten kreditweisen Verkäufe unserer Waren und Abtretungsbestätigungen zu verlangen. Von dritten
Abnehmern eingehende Zahlungen sind auf unser Verlangen für unsere Rechnung gesondert zu verwahren. Diese Vorschriften gelten entsprechend für das uns entstehende Miteigentum, wenn unsere Erzeugnisse
mit anderen vermischt oder umgearbeitet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, sofern der Käufer nicht binnen 14
Tagen in der Lage ist, seine gesamten Verbindlichkeiten bei uns zu tilgen. Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers berechtigt uns, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, zum
Rücktritt von allen mit dem Käufer getätigten Kaufabschlüssen.
3. Transport und Gefahrtragung. In unserem Lkw-Bereich erfolgt die Auslieferung frei Haus ab einer sortierten Mindestabnahme von 192 Flaschen (32 Kartons bzw. 16 x 12er Kisten) und
Euro 500,- Warenwert. Bei geringeren Mengen berechnen wir anteilige Frachtkosten in Höhe von mindestens Euro 10,-. Außerhalb unseres Lkw-Auslieferungsbereiches bzw. Auslieferungslagerbereiches gegen
Berechnung der Fracht- und Verpackungskosten. Die Ware wird von uns im handelsüblichen Umfang mit 1% des Warenwertes auf Kosten des Käufers transportversichert. Wird verkaufte Ware nicht fristgemäß,
längstens aber innerhalb 3 Monaten nach Bestellung abgenommen, so berechnen wir für Lagerung und Pflege für jeden vollen Monat ½% des nicht abgenommenen Fakturenwertes.
4. Qualität. Für Alkoholstärke ist unsere Ermittlung maßgebend. Sachverständigengutachten über Qualitätsfragen sind unbeachtlich, wenn dieselben nicht von einem im Bezirk unserer
Hauptniederlassung amtlich zugelassenen Sachverständigen oder von einer im Lande unserer Hauptniederlassung örtlich zuständigen Behörde erstellt sind.
5. Mängelrügen. Unbeanstandete Übernahme von der Bahn, vom Frachtführer, Spediteur usw. bestätigt ordnungsgemäße Verpackung und schließt eine Reklamation dieserhalb aus. Für
sachliche Beanstandungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Leergut – soweit nicht im Preis inbegriffen – wird beim Versand berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung erfolgt – außer für Kartons – volle Gutschrift. Frachtfreie Rücksendung
obliegt dem Kunden innerhalb 3 Monaten.
7. Erfüllungsort ist der Hauptsitz unserer Niederlassung. Gerichtsstand ist, auch für Wechsel- und Scheckklagen, das Amtsgericht Calw, und zwar ohne Rücksicht auf den Streitwert.
Ehegatten haften als Gesamtschuldner. Auch gilt für beide Ehepartner der vorgenannte Gerichtsstand.
7a. Vertragsstrafe. Bei der Bearbeitung von Rechtssachen belasten wir den Kunden mit 5% des Forderungswertes.
8. Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto vom reinen Warenwert (also z.B. ohne Sektsteuer) oder innerhalb 30 Tagen rein
netto Kasse. Wird das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten, so werden für die geschuldeten Beträge nach abgelaufenem Ziel Verzugszinsen zuzüglich aller durch den Verzug entstandenen Spesen,
mindestens aber 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, berechnet. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und erfüllen erst mit der Einlösung die
Zahlungsverpflichtung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle der Firma gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus laufenden Wechseln
oder sonstigen Stundungen, sofort fällig. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Unsere Vertreter sind nur dann inkassoberechtigt, wenn sie eine ausdrückliche Vollmacht vorweisen.